Laut Ladungssicherungsgesetz, § 22 der Straßenverkehrsordnung, besteht in Deutschland die Pflicht, dass die Ladung, die in einem PKW mitgeführt wird, sicher verstaut sein muss.
Dieses Gesetz ist auch notwendig wenn man bedenkt, dass durch eine Vollbremsung oder durch ein Ausweichmanöver Kräfte auf lose Ladung von bis zu einem Fünfzigfachen ihres Eigengewichtes einwirken können. Nicht gesicherte Gegenstände werden somit zu gefährlichen Geschossen, und können im Fahrzeug zu tödlichen Verletzungen führen. Die wenigsten Autofahrer berücksichtigen diese Tatsache beim Beladen ihres PKWs ausreichend. Deshalb drohen empfindliche Strafen, wenn man ohne notwendige Ladungssicherung erwischt wird.
Lose Gegenstände müssen also durch geschicktes verladen und verzurren daran gehindert werden, in Bewegung zu geraten. Unbeschädigte Spann- und Zurrgurte ermöglichen es, die Ladung sicher an Ort und Stelle zu halten. Ein nicht genutzter Sicherheitsgurt kann dazu verwendet werden, beispielsweise einen Einkaufskorb auf dem Beifahrer- oder Rücksitz zu verzurren. Größere Gegenstände verstaut man am Besten im vorderen oder hinteren Fußraum.
Tests haben ergeben, dass Teile die ungesichert im Kofferraum verstaut waren, die Lehne des Rücksitzes durchbrochen haben, und im Fahrzeug herumflogen. Das zeigt, dass Gegenstände auch darin nicht ungesichert transportiert werden dürfen. Ladung die im Kofferraum mitgenommen wird, kann durch den Einsatz von Antirutschmatten oder den Einbau von Trenngittern und Trennplatten hinter der Rückbank gesichert werden. Scharfe Kanten werden ungefährlich, indem man einen Kantenschutz anbringt, Keile verhindern, dass die Ladung ins Rutschen kommt. Kleinere Gegenstände lassen sich leicht in Kunsstoffkisten verpacken oder in freie Hohlräume schieben.
Oftmals reicht der Platz im Inneren des Fahrzeugs nicht aus, und das Dach des Wagens wird als zusätzlicher Stauraum genutzt. Für das Beladen von Dachboxen gelten die gleichen Regeln wie für die Ladungssicherung im Inneren des Fahrzeugs. Gegenstände dürfen auch darin nicht lose verstaut werden, sondern müssen rutschfest gesichert sein. Die Dachbox muss so befestigt sein, dass sie selbst nicht bei einer Vollbremsung oder durch ein Ausweichmanöver ins Rutschen kommen kann. Beim Beladen eines Fahrzeuges ist auf eine gleichmäßige Gewichtsverteilung zu achten. Die zulässige Dach- und Achslast und das zulässige Gesamtgewicht darf nicht überschritten werden. Der Reifendruck und das Fahrverhalten des Fahrzeuglenkers müssen entsprechend der Ladung angepasst sein.

